Luft- und Pollenfilter
Entsorgungsspezifische Eigenschaften der Abfallart
Eigenschaften
AVV-Nummer:
15 02 03
AVV-Bezeichnung:
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 150202 fallen
Annahmekriterien/ Besonderheiten:
sortenrein, frei von Ölanteil
Der passende Behälter
Unsere Abfallbehälter sind vielseitig verwendbar. Und doch ist jeder perfekt für einen anderen Abfallstoff. Ihre Behälter für Luft- und Pollenfilter: