airbags ungezündet
Entsorgungsspezifische Eigenschaften der Abfallart
Eigenschaften
AVV-Nummer:
16 01 10*
AVV-Bezeichnung:
explosive Bauteile (z. B. aus Airbags)
Annahmekriterien/ Besonderheiten:
Annahme nur im Originalkarton, einzeln verpackt, Umgang nach SprengV
Der passende Behälter
Unsere Abfallbehälter sind vielseitig verwendbar. Und doch ist jeder perfekt für einen anderen Abfallstoff. Ihr Behälter für ungezündete Airbags: